AGB

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Lieferungen, Leistungen und Angebote der PNM Performance Network Marketing GmbH (im folgenden PNM) erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern sie entsprechend anwendbar sind, auch für im Zusammenhang mit der Hauptleistung erbrachten Beratungs- und Nebenleistungen sowie für Auskünfte. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen PNM und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen
Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens PNM nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich PNM anzuzeigen. Neufassungen der Bedingungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nach ihrer Übersendung nicht binnen 6 Wochen schriftlich widerspricht. PNM wird den Kunden bei Fristbeginn auf die Bedeutung seines Schweigens besonders hinweisen. Angestellte von PNM sind zu mündlichen Vertragsabreden, mündlichen Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und sonstigen mündlichen Absprachen nicht befugt. Sämtliche Vertragsänderungen oder ?ergänzungen sowie Vereinbarungen über Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
2. Lieferung, Vertragsschluss
Angebote von PNM sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags des Kunden durch PNM zustande. Mit der Bestellung bzw. dem Auftrag erklärt der Kunde, dass er das von PNM erstellte Angebot sowie insbesondere die dem Angebot zugrunde liegenden Tatsachen und Informationen als verbindliche Grundlage für den Vertrag anerkennt. Etwas anderes gilt nur, wenn zwischen PNM und dem Kunden durch gesonderten Vertrag vereinbart wird, dass PNM für den Kunden ein Pflichtenheft erstellt; in diesem Fall gilt das Pflichtenheft als vereinbarte Vertragsgrundlage.
3. Preise
Die im Angebot von PNM enthaltenen Preise für die einzelnen Leistungen werden mit Bestätigung des Auftrags verbindlich. Konzepte, Skizzen, Korrekturen und Entwürfe werden, insbesondere wenn der Auftrag auf Veranlassung des Kunden nicht weitergeführt wird, berechnet, § 649 BGB.
Gesonderte Leistungen, die den Auftragsumfang erweitern, sind gesondert zu vergüten. Wird für den Kunden oder PNM erkennbar, dass der ursprüngliche Auftragsumfang erweitert wird, erweitert werden soll oder muss, so haben die Parteien unverzüglich ab Kenntnis des Erweiterungsgrundes den jeweils anderen Vertragspartner darüber zu unterrichten. PNM hat dann ein neues Angebot (Erweiterungsangebot) zu erstellen, welches erst nach Annahme des Kunden und schriftlicher Bestätigung der Annahme durch PNM Vertragsbestandteil wird. In dem Zeitpunkt zwischen der Kenntnis des Erweiterungsgrundes und der schriftlichen Bestätigung der Annahmeerklärung des Kunden ist PNM berechtigt, Mehrleistungen (Erweiterungsleistungen) zu verweigern.
4. Gefahrenübergang
Die Transportgefahr für alle Sendungen - auch evtl. Rücksendungen - trägt der Kunde.
5. Vertraulichkeit
PNM und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
6. Rechteeinräumung
Der Kunde räumt PNM sämtliche für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte an etwaig übersandten oder zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. verwendeten Marken oder Geschäftsbezeichnungen ein.
PNM überträgt dem Kunden nach vollständiger Zahlung der Vergütung alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährten Leistungen, soweit dieses nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist. Die Übertragung ist zeitlich, örtlich und nach Verwendungszweck unbeschränkt. Sie schließt das Recht zur Änderung und zur weiteren Übertragung an dritte Unternehmen ein, soweit es sich bei diesen um mit dem Kunden verbundene Unternehmen handelt.
Die Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Konzepte bleiben bei PNM. Nutzt der Kunde Ideen, die eine geistige, künstlerische oder sonstige werbetechnische Schöpfung von PNM oder von ihr Beauftragter darstellen bzw. enthalten, außerhalb des Vertrages, so ist eine gesonderte Vergütungsabsprache zu treffen.
7. Aufträge an Drittunternehmen
Aufträge an Drittunternehmen zur Realisierung der vertragsgemäß erbrachten Leistungen von PNM werden grundsätzlich im Namen und für Rechnung des Kunden erteilt.
8. Haftung
PNM übernimmt für die von ihr erstellten bzw. zur Verfügung gestellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen sowie die seitens der Kunden vorgeschlagener Texte, Formulierungen, Grafiken oder Softwareprogramme sowie zur Registrierung beauftragter Domain-Namen oder angegebener interaktiver Verbindungen (insbesondere Hyperlinks) keine Rechtsprüfung und keine Haftung. Die Rechtsprüfung übernimmt der Kunde über seine eigenen Rechtsberater; der Kunde stellt PNM von jeglicher Haftung Dritten gegenüber frei, § 257 BGB.
Das Recht zur Veröffentlichung PNMs seitens des Kunden zur Verfügung gestellter Unterlagen, wie Texte, Logos, Fotos, Zeichnungen, Namen und Angaben etc. wird vorausgesetzt. Kommt es dennoch aufgrund der fehlenden Berechtigung des Kunden oder aufgrund der umworbenen/dargestellten Inhalte zu einer Inanspruchnahme PNMs durch Dritte, ist der Kunde verpflichtet, PNM gemäß § 257 BGB freizustellen.
9. Gewährleistung
PNM übernimmt die Gewährleistung dafür, dass etwaig ein entwickelter Internet-Auftritt bzw. ein erstelltes Werbebanner den Vorgaben des Konzeptes entspricht und entsprechend eingerichtet wird. Abweichungen, die den Gebrauch des Auftritts/des Werbebanners nur unerheblich mindern, bleiben außer Betracht. Die vorstehende Gewährleistung umfasst aber nicht solche Mängel, die auf Veränderungen des Auftritts/des Werbebanners durch den Kunden, dessen Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Personen zurückzuführen sind, die nicht zur Sphäre von PNM gehören.
Für den Abruf von Inhalten werden im Internet unterschiedliche Webbrowser verwendet. Weiterhin werden zu diesem Zweck höchst unterschiedliche Betriebsysteme eingesetzt, die auf verschiedener Hardware basiert. Mangels einheitlicher Standards kann das Erscheinungsbild eines Internet-Auftrittes/Werbebanners in Einzelfällen, insbesondere hinsichtlich der Farbwiedergabe und wegen der unterschiedlichen Größe der von den Internetteilnehmern verwendeten Bildschirme und Grafiksysteme von dem gewohnten, durch die Parteien festgelegten Erscheinungsbild, abweichen. Für derartige, vereinzelte Abweichungen übernimmt PNM keinerlei Haftung.
Etwaige Mängel, die sich erst nach Abnahme zeigen, hat der Kunde PNM innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden schriftlich unter konkreter Beschreibung der Erscheinungsformen, Auswirkungen und gegebenenfalls der Mitteilung von Fehlermeldungen schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Gewährleistung für solche Mängel ausgeschlossen.
Weicht die Software/der Auftritt/das Werbebanner von den Vorgaben des Konzeptes ab, und wird die Einsatzmöglichkeit des Programmes dadurch erheblich gemindert oder aufgehoben, so ist PNM dazu berechtigt und verpflichtet, den Mangel auf ihre Kosten zu beseitigen.
Scheitert der Nachbesserungsversuch oder gerät PNM mit der Fehlerbeseitigung in Verzug, so hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl entweder die vereinbarte Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
PNM kann grundsätzlich keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Kommunikationsleitung von und zu seinem Server, auf dem sich die Software/der Auftritt/das Werbebanner befindet, und die von ihm bereitgestellte Kommunikationsinfrastruktur, ununterbrochen fehlerfrei zur Verfügung stehen. Soweit PNM die Kommunikationsleitungen und/oder ?infrastruktur bereitstellt, hat der Kunde das Recht, bei erheblichen Störungen von längerer Dauer, nach erfolgloser Anzeige und Setzung einer angemessenen Frist gegenüber PNM zur Behebung der Störung, das Nutzungsentgelt für die Dauer der Störung entsprechend der Beeinträchtigung zu mindern.
Wird Software überlassen, übernimmt PNM die Gewährleistung dafür, dass die überlassene (erstellte) Software die vereinbarten Funktionen erfüllt, sofern diese in vertragsgemäßer Weise vom Kunden genutzt wird. Eigenschaften der Software gelten nur dann als zugesichert, wenn PNM diese schriftlich zugesichert hat.
Offensichtliche Fehler der Software hat der Kunde PNM binnen einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis schriftlich mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlöschen Gewährleistungsrechte des Kunden bezüglich dieser Fehler.
Der Kunde hat PNM die Möglichkeit zu geben, mitgeteilte Fehler zu beseitigen (Nachbesserungsmöglichkeit). Erweist sich die Fehlerbeseitigung als unmöglich, muss PNM eine Ausweichlösung entwickeln.
Gelingt es PNM weder den Fehler zu beseitigen noch eine Ausweichmöglichkeit zu erarbeiten, so kann der Kunde wahlweise die vereinbarte Vergütung in angemessenem Rahmen herabsetzen (Minderung) oder Aufhebung des Vertrages verlangen (Wandelung). Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollkommen fehlerfrei zu erstellen.
Im Rahmen der Registrierung von Domains bzw. der Stellung von Anträgen zur Übertragung von Domains kann PNM keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass eine Registrierung durch die zuständige Registrierungsstelle tatsächlich vorgenommen wird.
Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Beendigung der Funktionsprüfung.
Keine Gewährleistung übernimmt PNM dafür, dass die überlassene Software den speziellen Erfordernissen des Kunden entspricht.
10. Bezahlung
Sämtliche Rechnungen von PNM sind am Ort der Niederlassung von PNM innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung auf dem Konto der PNM. Verspätete Zahlungen führen zum Verzug des Kunden. Im Verzugsfalle ist PNM berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes zu berechnen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. PNM ist jederzeit zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen können auch kein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 oder § 320 BGB geltend machen.
Das Tilgungsbestimmungsrecht des Schuldners ist ausgeschlossen. Jegliche Zahlung erfolgt auf den Kontokorrentsaldo. Besteht kein Kontokorrent, ist die Tilgungsreihenfolge der §§ 366 Abs. 2, 367 Abs. 1 BGB maßgeblich.
Vereinbarte Skonti setzen voraus, dass der Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist bzw. keine Forderungen aus früheren Lieferungen gegen den Kunden bestehen.
Der kaufmännische Kunde schuldet Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB), der nicht kaufmännische Kunde Nutzungszinsen ab Lieferung bzw. Abnahme nach §§ 452, 641 Abs. 2 BGB. Gewährt PNM eine Stundung, so sind Stundungszinsen zu entrichten.
Der Zinssatz für Fälligkeits-, Nutzungs-, Stundungs- und Verzugszinsen beträgt 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes, mindestens aber den gesetzlichen Zinssatz. Gerät ein Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten gegenüber PNM in Höhe von mindestens 500,- für mehr als einen Monat in Verzug, so werden sämtliche Forderungen von PNM sofort fällig. Vereinbarte Stundungen enden automatisch. Das gleiche gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird.
11. Erfüllungsort oder Gerichtsstand
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung resultierenden Streitigkeiten. Das gilt auch für Streitigkeiten aus Wechseln und Schecks.
12. Werbung/Referenz
PNM ist jederzeit berechtigt, ab Auftragserteilung die Zusammenarbeit mit dem Kunden gegenüber Dritten als Referenz zu verwenden. Dieses beinhaltet auch das Recht zur Verwendung des Kundennamens und dessen Logo auf der Website von PNM.
13. Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form vorliegen, gelten als zulässiges Beweismittel zwischen den Parteien.
14. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechtes Anwendung.
Der Kunde kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung von PNM auf Dritte übertragen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten innerhalb der PNM Unternehmensgruppe mit Hilfe automatisierter Datenverarbeitungsanlagen bearbeitet werden. PNM sichert zu, die Daten des Kunden nur in diesem Zusammenhang zu verwenden.
Stand: Februar 2003